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Allgemeine Nutzungsbedingungen Elektrodrehscheibe Sehnde

Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Leihe von Pedelecs, Lastenpedelecs und Elektro-Rollern der Stadt Sehnde

Die “Elektrodrehscheibe Sehnde” ist ein kostenloses Angebot der Stadt Sehnde, das keine kommerziellen Zwecke verfolgt.

Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto fördern und stellen deshalb jeder volljährigen Person die Fahrzeuge unserer Elektrodrehscheibe zur Verfügung.

Wir bitten alle Nutzer*innen, sorgsam mit unseren Fahrzeugen umzugehen, damit sie so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung stehen.

Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.

 

Allgemeine Leihbedingungen

  1. Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines Pedelecs, Lastenpedelecs oder Elektro-Rollers mit Zubehör (im Weiteren “Fahrzeuge”) der Stadt Sehnde (im Weiteren als “Leihgeberin” bezeichnet) an registrierte Nutzer/innen (im Weiteren als “Leihnehmer*in” bezeichnet).Sämtliche Bestimmungen gelten für den Verleih von Lasten-/Pedelecs und Elektro-Rollern. Sofern einzelne Bestimmungen mit „Lasten-/Pedelec“ oder „Elektro-Roller“ eingeleitet werden, so gelten diese ausschließlich für den jeweiligen Fahrzeugtyp.
  2. Mit der Inanspruchnahme der Leihe eines Fahrzeugs aus der “Elektrodrehscheibe” erklärt sich der/die Leihnehmer*in für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier vorliegenden Nutzungsbedingungen einverstanden.
  3. Zu keiner Zeit erwirbt der/die Leihnehme*/in Eigentumsrechte an dem Fahrzeug.
  4. Das Fahrzeug wird von der Leihgeberin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch den/die Leihnehmer*in ist nicht gestattet.
  5. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung ausschließlich innerhalb des Verleihvorgangs verarbeitet und genutzt. Im Übrigen ist eine Datenverarbeitung und -weitergabe nur auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig.
  6. Der/die Leihnehmer*in kann keine Ansprüche gegen die Leihgeberin geltend machen, wenn das gebuchte Fahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden kann, weil es z. B. von einem/einer vorherigen Leihnehmer*in nicht rechtzeitig zurückgegeben wurde oder das Fahrzeug defekt ist.

 

Benutzungsregeln

  1. Der/Die Leihnehmer*in ist während der Dauer der Ausleihe für das Fahrzeug verantwortlich und verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der/die Leihnehmer*in für alle Kosten und Schäden, die Dritte verursachen, denen er/sie die Fahrt ermöglicht hat.
  2. Der/Die Leihnehmer*in überprüft vor Übernahme des Fahrzeugs den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges (insbesondere Bremsen und Licht) und des Zubehörs. Sollte das Fahrzeug oder das Zubehör Mängel aufweisen, welche die Verkehrssicherheit gefährden, darf das Fahrzeug nicht benutzt werden. Die Ausleihstelle ist über den mangelhaften Zustand zu informieren (Kontakt siehe unten).
    Der/die Leihnehmer*in erkennt durch die Übernahme des verliehenen Fahrzeuges an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
  3. Elektro-Roller: Der/Die Leihnehmer*in ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seinen/ihren gültigen Führerschein mitzuführen. Die Fahrberechtigung der Elektro-Roller ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden.
  4. Der/die Leihnehmer*in darf das Fahrzeug nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er/sie darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Das Fahrzeug darf nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden. Es ist dem/der Leihnehmer*in untersagt, Umbauten am Fahrzeug vorzunehmen.
  5. Der Akku darf nur ordnungsgemäß mit dem zur Verfügung gestellten original Ladegerät geladen werden. Das Laden an anderen Ladegeräten ist ausdrücklich untersagt. Auf ausreichenden Brandschutz während des Ladevorganges und der Lagerung des Akkus ist dabei zu achten.
  6. Lasten-/Pedelecs: Das Fahrzeug ist während des Nichtgebrauchs mit dem dazugehörigen Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern. D.h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen. Das gilt auch bei kurzer Abwesenheit.
  7. Über Nacht sollten alle Fahrzeuge möglichst in einem abgeschlossenen Raum untergebracht werden.
  8. Der/die Leihnehmer*in hat das Fahrzeug am Ende der vereinbarten Leihzeit der Leihgeberin am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Eine Verlängerung der Leihzeit bedarf der Einwilligung der Leihgeberin vor Ablauf der Leihzeit.
  9. Der/die Leihnehmer*in hat das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er/sie es übernommen hat.
  10. Die Leihgeberin ist berechtigt, innerhalb von drei Werktagen nach Rückgabe des Fahrzeugs aufgetretene Mängel, für die der/die Leihnehmer*in haftbar ist, diesem/dieser gegenüber zu beanstanden.

 

Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten

  1. Der/die Leihnehmer*in verpflichtet sich bei Rückgabe des Fahrzeugs mitzuteilen, ob in der Leihzeit Schäden oder Defekte aufgetreten sind.
  2. Der/die Leihnehmer*in ist verpflichtet, die Leihgeberin unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist.
  3. Bei Diebstahl hat der/die Leihnehmer*in den Diebstahl bei der Polizei zur Anzeige zu bringen und der Leihgeberin eine Kopie der Diebstahlsanzeige zu übergeben. Der/die Leihnehmer*in hat der Leihgeberin bei Diebstahl den Zeitwert des Fahrzeugs zu ersetzen, wenn das Fahrzeug nicht abgeschlossen bzw. im Fall der Lasten-/Pedelecs nicht an einem festen Gegenstand angeschlossen war.
  4. Unfälle an denen Dritte beteiligt sind müssen polizeilich aufgenommen werden. Der/Die Leihnehmer*in ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der/Die Leihnehmer*in darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben.
  5. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt die Leihgeberin die Kosten, wenn die Ursache weder auf unsachgemäßer Behandlung durch den/die Leihnehmer*in noch auf dessen/deren Verschulden beruht.
    Bei unsachgemäßer Behandlung oder Verschulden einer Reparatur durch den/die Leihnehmer*in, trägt diese/r die Kosten. Der/die Leihnehmer*in muss bei einem von ihm/ihr zu verantwortenden Defekt die Möglichkeit gegeben werden, die Reparatur selbst auszuführen. Eine Reparatur am Akku darf jedoch nur durch eine Fachwerkstatt ausgeführt werden.

 

Haftung und Versicherung

  1. Elektro-Roller: Alle Fahrzeuge sind haftpflicht- und kaskoversichert.
  2. Lasten-/Pedelecs: Die Nutzung der Lasten-/Pedelecs erfolgt auf eigenes Risiko des/der Leihnehmer*in. Für Unfallschäden haftet der/die Leihnehmer*in verschuldensunabhängig. Der/Die Leihnehmer*in haftet auch für Schäden, die Dritten durch die Benutzung des Fahrzeugs entstehen. Haftpflichtschäden hat der/die Leihnehmerin eigenverantwortlich abzusichern.
  3. Die Leihgeberin haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder – dies betrifft die Elektro-Roller – für Schäden für die eine Halterhaftung gegeben ist.
  4. Der/die Leihnehmer*in haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrzeugs und für die Verletzung seiner/ihrer vertraglichen Pflichten (Zuwiderhandlung gegen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen). Er/sie hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.

Kontakt:

Sollte es etwas geben, dass wir als Leihgeberin wissen sollten (Schäden am Fahrzeug, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), schreiben Sie uns eine Mail an:

elektrodrehscheibe@gutklima.de

Ein letzter Vorbehalt: Da sich die Elektrodrehscheibe im Aufbau befindet und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich die Leihgeberin vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.

Nutzungsbedingungen zum Download: Nutzungsbedingungen_GutKlima_Elektrodrehscheibe_2022